Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 2022

Im aktuellen Newsletter weist das Bayerische Familienministerium auf die Änderung der Testnachweispflicht ab 10.01.2022 hin:

Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 7. Dezember 2021 beschlossen ab dem 10. Januar 2022 eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen.

Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ab dem 10. Januar 2022 nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde.
  • PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. PoC-Antigen-Schnelltests werden in den Apotheken oder in lokalen Teststellen kostenfrei im Rahmen der Bürgertestungen durchgeführt.
  • PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. PCR-Tests werden bei einschlägigen Symptomen kostenfrei in Arztpraxen durchgeführt.
  • PCR-Pooling in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Weitere detailliertere Informationen folgen in Kürze. 

Um den Familien eine dreimal wöchentliche Testung ihrer Kinder mittels Selbsttest zu ermöglichen, wird das System der Berechtigungsscheine über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert. 

Für vollständig geimpfte und genesene Kinder entfällt die Testnachweispflicht.
 

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